Umweltschutz

Der Bevölkerung müssen alle Möglichkeiten der energiesparenden Sanierung von Gebäuden aufgezeigt werden.

Dabei sollten die notwendigen Informationen und Beratungen über das Erneuerbare-Energien–Gesetz stattfinden. Vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) wurden allein für das Jahr 2009 die Fördergelder auf 400 Millionen Euro erhöht.

Für denkmalgeschützte Gebäude sollte der verträgliche Einsatz erneuerbarer Energien ausgeweitet werden.

Der Energieverbrauch aller öffentlichen Gebäude ist zu prüfen.

Erforderliche Sanierungen durch Einsatz erneuerbarer Energien haben die Energieeinsparung zum Ziel.

Zum Beispiel könnten öffentliche Dächer von privaten Gesellschaften bewirtschaftet werden.

Die Kommune sollte qualifizierte Mitarbeiter einstellen, um Privatpersonen und die Kommune über alle Möglichkeiten der Energieeinsparung aktuell informieren zu können.

Darüber hinaus könnte zum Beispiel ein Kataster für die Nutzbarkeit von Erdwärme oder Windenergie erstellt werden.

Weiterhin ist für alle Ortsteile die Energieunabhängigkeit zu prüfen.

Beim Neubau oder der Sanierung von Straßen ist auf einen lärmmindernden Belag zu achten.

Der Wasserverbrauch sollte durch den Einsatz von Regenwasser als Brauchwasser reduziert werden.

Langfristiges Ziel ist die Trennung von Mischwasserkanälen für Regenwasser und Abwasser.

Die ökologische Landwirtschaft ist weiterhin zu fördern.

Umweltschutz in Form von Altbausanierung und den Ausbau erneuerbaren Energien schafft und sichert Arbeitsplätze für heimische Handwerks- und Gewerbebetriebe.